In den Unterrichtsstunden wird das theoretische Wissen gelernt, welches notwendig ist, um die Überprüfung beim Gesundheitsamt zu bestehen.
Eingeschlossen sind ebenfalls die prüfungsrelevanten Einheiten Notfallmedizin, Injektionstechniken und Untersuchungsmethoden, sowie naturheilkundliche Behandlungsstrategien für
die erlernten Erkrankungen.
Voraussetzung für die Zulassung zur amtsärztlichen
Prüfung :
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Hauptschulabschluß oder eine
abgeschlossene Berufsausbildung
- polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitsattest
Voraussetzung für die Ausbildung bei uns ist der Wille, die Motivation und das Bewußtsein, daß ohne Fleiß und Arbeit das notwendige Wissen für diesen verantwortungsvollen Beruf nicht
erlangt werden kann. Besonders wenn es sich um eine berufsbegleitende Ausbildung handelt.
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne einen Lehr-/Stundenplan zu.